,,Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vorn herein als erforderlich anzusehen. Gerade die unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln. Quelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, 22 U 171/13“

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